So erstellen Sie einen gesetzlichen Genehmigungsvertrag

Ein Vertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen und jemand anderem, um etwas zu tun, sei es der Verkauf von Immobilien oder die Erlaubnis zum Fischen in einem Farmteich. In einem Genehmigungsvertrag sind lediglich die Bedingungen festgelegt, unter denen eine Partei etwas verwenden kann, das der anderen Partei gehört. Genehmigungsvereinbarungen sind beim Veröffentlichen, Ausstellen von Kunstwerken, Genehmigen eines Untermietverhältnisses für Immobilien oder beim Ausleihen eines Lastwagens üblich.

1

Beauftragen Sie einen Anwalt mit der Ausarbeitung eines formellen Rechtsvertrags oder verwenden Sie ein einfaches Formular aus einer Internetquelle oder einer juristischen Bibliothek. Identifizieren Sie die Parteien und geben Sie die Berechtigungen an. Für einen Berechtigungsvertrag benötigen Sie nur zwei Elemente: Alle Parteien müssen zustimmen und etwas Wertvolles muss einbezogen werden. Geben Sie an, wofür die Erlaubnis gilt und welche Bedingungen für die Nutzung der Immobilie oder des Materials gelten.

2

Lassen Sie den Erlaubnisvertrag von jeder Partei unterzeichnen - das ist jeder, der das Recht hat, etwas zu nutzen, oder jeder, der einen Teil des Eigentums besitzt oder von der erteilten Erlaubnis profitiert. Geben Sie alle Zahlungen oder andere Überlegungen oder Einschränkungen der Berechtigungen an, z. B. die Erlaubnis eines Freundes, Ihr Boot zu benutzen und nur für den Sommer anzudocken.

3

Halten Sie den Erlaubnisvertrag so einfach wie möglich. Verwenden Sie eine klare Sprache und vermeiden Sie viel "Legalesisch" - ein Brief von einem Freund mit der Aufschrift "Sie haben jederzeit die Erlaubnis, bei mir zu angeln" kann ein rechtsgültiger Vertrag sein, wenn Sie ihn beide unterschreiben. Machen Sie einen formelleren Vertrag für Dinge wie Ihren Vermieter, der Sie Ihre Wohnung untervermieten lässt, oder Ihren Auftragnehmer, der Ihr Land vorübergehend zur Lagerung nutzt.

kürzliche Posts

$config[zx-auto] not found$config[zx-overlay] not found