Kann ein kleines Unternehmen die auf seine Bundeserklärung gezahlten staatlichen Steuern abziehen?

Wenn Sie ein Unternehmen besitzen, können Sie zumindest einen Teil Ihrer staatlichen Steuern als Abschreibung von Ihren Bundessteuern abziehen. Ihre Chance auf eine Abschreibung hängt davon ab, welche Steuern Sie zahlen und wie Ihr Unternehmen aufgebaut ist. Unternehmen melden ihre Einnahmen der Bundesregierung auf Formular 1120. Einzelunternehmer verwenden Schedule C und Partner Schedule E.

Einkommenssteuer

Ein Unternehmen kann alle staatlichen und lokalen Einkommenssteuern, die es zahlt, als Steuerabzug des Bundes geltend machen. Wenn Sie Ihr Geschäftseinkommen durch eine Partnerschaft erzielen, gilt dieselbe Regel. Einzelunternehmer können Steuern vom Bruttogeschäftseinkommen abziehen. Steuern auf das Nettoeinkommen sind nur abzugsfähig, wenn Sie in Anhang A aufgeführt sind. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung für eine Person wird wie ein Einzelunternehmen besteuert. Wenn Sie in einer Multi-Owner LLC sind, zahlen Sie wie eine Partnerschaft.

Eigentum

Wenn Sie Immobilien besitzen, können Sie die Grundsteuer unabhängig von Ihrer Unternehmensstruktur als Betriebsausgabe geltend machen. Dies gilt nur für Steuern, die auf dem geschätzten Wert Ihres Eigentums basieren und für das "allgemeine Wohl" erhoben werden. Wenn Ihre Stadt die Steuer erhebt, um eine Leistung zu bezahlen – zum Beispiel neue Bürgersteige in Ihrer Straße –, erhalten Sie keine Abschreibung. Wasser- und Abwasserrechnungen sind eine Dienstleistung, für die Sie bezahlen, keine Steuer und vollständig abzugsfähig

Umsatzsteuer und mehr

Wenn Sie etwas für Ihr Unternehmen kaufen, das Sie als Abschreibung geltend machen können, ziehen Sie auch die Umsatzsteuer ab. Sie können auch staatliche Steuern auf persönliches Eigentum abschreiben, das Sie für geschäftliche Zwecke verwenden, z. B. Kfz-Steuern. Wenn Sie eine Gewerbesteuer zahlen – zum Beispiel einen lokalen Gewerbeschein – ist auch diese abzugsfähig. Wenn Sie kein Ein-Personen-Geschäft sind, können Sie jeden Teil der von Ihnen gezahlten Arbeitnehmersteuern aus eigener Tasche abziehen. Wenn die Mitarbeiterin zahlt, nehmen Sie keine Abschreibung vor, auch wenn Sie die Steuern von ihrer Bezahlung einbehalten.

Ausländische Steuern

Ausländische Einkommenssteuern auf Ihr Unternehmen, einschließlich Steuern, die von US-amerikanischen Besitztümern erhoben werden, berechtigen Sie zu einem Steuerabzug des Bundes. Sie können sich auch dafür entscheiden, eine Steuergutschrift für die ausländische oder die US-amerikanische Steuer auf das ausländische Einkommen zu erhalten. Im Gegensatz zur staatlichen Einkommensteuer können Sie die Abschreibung ohne Auflistung vornehmen, auch wenn Sie Einzelunternehmer sind. Sie können keinen Abzug oder eine Gutschrift geltend machen, wenn Ihr ausländisches Einkommen in den USA nicht steuerpflichtig ist.

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